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Das Wichtigste in Kürze

GUTACHTEN KOMPAKT

Ein Unfallgutachten ist nicht 

automatisch erforderlich, sondern wird von einem der Unfallbeteiligten oder deren Versicherung beauftragt. 

 

Es dokumentiert sowohl offensichtliche als auch versteckte Schäden und legt deren Wert fest. Das Gutachten dient als Basis für die Schadensregulierung und kann als Beweis im Streitfall genutzt werden.

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Übrigens:

Die Versicherung kann verlangen, dass der Auftraggeber die Kosten vorstreckt, was durch eine Sicherungsabtretung vermieden werden kann.

Kosten und Zahlungspflicht:

» Die Kosten eines Gutachtens liegen in der Regel zwischen 500 und 800 Euro.

» Diese Kosten trägt der Schädiger oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch wenn die Versicherung ein eigenes Gutachten erstellt, bleibt diese Zahlungspflicht bestehen.

Wann ist ein Gutachten notwendig?

» Ein Gutachten wird benötigt, wenn der Unfallhergang unklar ist oder unterschiedliche Ansichten zur Schuldfrage bestehen.

» Bei Bagatellschäden kann auf ein Gutachten verzichtet werden, sofern sich die Beteiligten einig sind.

Inhalte des Gutachtens:

» Beschreibung der Fahrzeugausstattung und Auflistung aller Schäden.

» Einschätzung der notwendigen Reparaturen und der Reparaturdauer.

» Bewertung einer möglichen Wertminderung oder eines Totalschadens

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Fristen:

» Der Unfall muss der eigenen Versicherung meist innerhalb einer Woche gemeldet werden. Schäden sind der gegnerischen Versicherung innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Es ist ratsam, das Gutachten vor der 

Reparatur in Auftrag zu geben.

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